1. Entrümpeln und Weggeben

 

Defektes und Unbrauchbares gehört auf den Sperrmüll. Brauchbares bringen Sie zum Recyclinghof oder Sie fragen eine Wohlfahrtseinrichtung (z.B. Rotes Kreuz oder Caritas), ob Interesse besteht. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Neonröhren, Batterien etc. gehören in den Sonderabfall.Was Sie vor dem Umzug z.B. aus Keller, Dachboden oder Garage entrümpelt und weggegeben haben, spart Zeit, Platz im Möbelwagen und damit bares Geld!

 

 

2. Planen und Vorbereiten

 

Legen Sie rechtzeitig mit Ihrer Spedition den Termin fest. Dabei können Sie Kartons und Packmaterial für alles, was Sie selbst einpacken, bestellen. Beantragen Sie ggf. rechtzeitig Umzugsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber. Mietverträge, Kaution, Haus- und Wohnungsschlüssel sind Dinge, um die Sie sich am besten bald kümmern. Auch alles rund um Strom, Gas, Wasser oder Telefon sowie Renovierungsarbeiten sollten Sie früh veranlassen. Vergessen Sie bitte Ihre Gefriertruhe nicht. Verringern Sie frühzeitig den Inhalt. Apropos kalt: denken Sie beim Einkaufen vor dem Umzug daran, daß Sie den Kühlschrank abtauen müssen.

 

 

3. Schauen und Bedenken

 

Haben Sie alle Probleme bedacht, die beim Einräumen und Einrichten auftreten können?

Haben Sie einen Einrichtungsplan gemacht? Schauen Sie sich in Ruhe Ihre Einrichtung in Ihrer alten Wohnung oder im alten Büro an. Paßt alles dahin, wo es nach dem Umzug stehen soll?

Wenn Sie schon bei der "Bestandsaufnahme" sind, bedenken Sie bitte, daß Ihr Umzugsgut mit EUR 3000,- je Möbelwagenmeter (=5 m3) versichert ist. Wenn Sie eine höhere Versicherung oder einen speziellen Versicherungsschutz für Kunst, Antikes etc. brauchen, reden Sie mit uns oder Ihrer Versicherung. Denn Sie wissen: eine falsche Bewegung und der Versicherungfall tritt ein. Selbst den Fachleuten von den Möbelspeditionen kann mal was passieren. Offensichtliche Beschädigungen (z. B. auch solche im Treppenhaus) reklamieren Sie bitte einen Tag nach Ihrem Umzug schriftlich bei Ihrer Möbelspedition. Für die Meldung verdeckter Schäden, die durch das Personal beim Einpacken entstanden sein könnten, haben Sie 14 Tage Zeit.

 

 

4. Klug packen

 

Wenn Sie selbst packen, wickeln Sie kleine Dinge auffällig farbig ein. So unterscheiden sie sich von der Menge des Einpackpapiers. Ebenfalls zu den kleinen Dingen gehören Schlüssel, Spiegelklammern und Beschläge. Diese gehen in einer Plastiktüte, die am dazugehörigen Möbel etc. befestigt wird, nicht so leicht verloren. Und da wir gerade bei Möbeln sind: Schubladen füllen Sie bitte nicht mit schweren Dingen und schließen Sie auch bitte nicht ab. Denken Sie daran, daß jeder Karton getragen werden muß und während des Umzuges den Inhalt schützen soll. Halten Sie also das Gewicht in tragbarem Rahmen. Als Obergrenze sollten 30 kg nicht überschritten werden.

Dies ist ganz besonders bei Schallplatten und Büchern zu beachten. Am besten überstehen diese den Umzug, wenn Sie senkrecht unten im Karton stehen. Schweres gehört nach unten, Leer- und Zwischenräume polstern Sie mit leichten Dingen wie Kissen und Handtüchern aus.

Zerbrechliches muß einzeln verpackt werden. Hier sind die Zwischenräume besonders gut z.B. mit zerknülltem Zeitungspapier auszupolstern. Ergibt ein leichter Schütteltest Geräusche, ist falsch gepackt worden.

 

 

5. Den Umzugstag vorbereitet und in Ruhe angehen

 

Alles, was Sie noch aktuell brauchen (Dokumente oder Werkzeug z.B.) legen Sie bereit oder verpacken es extra und leicht auffindbar.

Sichern Sie alle Geräte (Waschmaschine, Computer...) für den Transport. Hausmeister und Nachbarn an beiden Adressen haben Sie über Ihren Umzug informiert. Und Sie haben an beiden Adressen für einen freien Parkplatz gesorgt.

Denken Sie bitte daran, daß Sie Ihren Umzug in der Regel am Ende direkt bezahlen müssen. Sie können dies in bar oder mit Scheck erledigen.

 

 

6. Verpflegung

 

Die Möbelspeditionen werden immer wieder nach der Verpflegung ihrer Mitarbeiter während des Umzuges und nach dem Trinkgeld gefragt.

Dazu ist zu sagen:

Natürlich freuen sich die Mitarbeiter über einen Imbiß und über alkoholfreie Getränke wie z.B. Mineralwasser oder erfrischende Fruchtsäfte.

Und wer freut sich nicht über ein Trinkgeld? Das aber ist allein in Ihr Ermessen gestellt.

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